New registration conditions for .EU Domains

25.06.2019 | von Susanne

With just under 4 million registrations, the top-level domain .EU is one of the most widely used country code TLDs. So far only EU citizens living in the EU had the right to register such an .EU domain.

However, since the adoption of the first .EU regulation 16 years ago, there have been some changes in online environment. Therefore, the rules governing the top-level-domain .EU have now been revised and published in the European Parliament and Council Regulation 2019/517 in the Official Journal of the EU on 29 March 2019. Thus, the group of persons entitled to register .EU domains will be extended to Union citizens, irrespective of their place of residence and to natural persons, who are not Union citizens but have their residence in a EU Member State.

What does that mean in concrete terms?

As of October 19th, 2019 the following persons will be allowed to register .EU domains:

  • EU citizens resident in the EU
  • EU citizens resident outside the EU
  • Non-EU citizens resident within the EU

These changes of the registration guidelines makes the coveted .EU domains even easier to register in the future.

 

If you are interested in registering an .EU domain take a closer look at our plan „Domain Pro v2 (EU)“:  http://go.euserv.org/Qk

 

 

UPDATE (09/2019):

From 1st November 2019, 00:00:00 CET, EURid will NOT allow the registration of any new domain name where the registrant’s residence or establishment country code is either GB or GI, unless the citizenship country code of the registrant corresponds to an EU27 Member State.

Registrants will be given the possibility to demonstrate their compliance with the .eu regulatory framework by updating their contact data before 1 January 2020, 00:00:00 CET. They could do so by indicating a legally established entity in one of the eligible EU27 or EEA Member States, or updating their residence to an EU27 or EEA Member State, or providing a citizenship country code corresponding to an EU27 Member State irrespective of their residence.

All registrants who did not demonstrate their eligibility will be deemed ineligible and their domain names will be WITHDRAWN as of 1 January 2020, 00:00:00 CET. In this case it can neither be used for websites nor for e-mail services. A final deletion will take place on 01. November 2020, 00:00 (CET).

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Neue Registrierungsbedingungen für .EU Domains

25.06.2019 | von Susanne

Mit knapp 4 Millionen Registrierungen ist die Top-Level-Domain .EU eine der am häufigsten verwendeten länderspezifischen TLDs. Bislang hatten ausschließlich Unionsbürger und -bürgerinnen, mit Wohnsitz innerhalb der EU, das Recht eine solche .EU-Domain zu registrieren.

Seit der Annahme der ersten .EU Verordnung vor 16 Jahren gab es jedoch im Online-Umfeld einige Veränderungen. Deshalb wurden die Vorschriften für die Regelung der Top-Level-Domain .EU nun überarbeitet und in der Verordnung 2019/517 des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der EU am 29. März 2019 veröffentlicht. Demnach wird der Kreis der Registrierungsberechtigten auf Unionsbürger unabhängig vom Wohnsitz und auf natürliche Person, die kein Unionsbürger sind, aber ihren Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat haben, ausgeweitet.

Was bedeutet das ganz konkret?

Soll also heißen: Künftig – genauer gesagt ab dem ab 19. Oktober 2019 – können folgende natürliche Personen .EU-Domains registrieren:

  • EU-Bürger mit Wohnsitz in der EU
  • EU-Bürger mit Wohnsitz außerhalb der EU
  • Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz innerhalb der EU

Aufgrund der Anpassungen der Registrierungsbedingungen können die beliebten .EU-Domains in Zukunft von einem größeren Personenkreis registriert werden, so auch von EU-Bürgern, die dauerhaft oder temporär in Großbritannien leben.

Wer eine .EU Domain schnell und günstig registrieren will, sollte sich unseren Tarif „Domain Pro v2 (EU)“ etwas genauer anschauen: http://go.euserv.org/PU

UPDATE (09/2019):

Nach dem derzeitigen Stand nimmt EURid ab dem 01. November 2019, 00:00 Uhr (CET), keine .eu-Domain Registrierungen mehr entgegen, wenn der Anmelder seinen Sitz in Großbritannien oder Gibraltar hat.

Wer bereits eine .eu-Domain hält und seinen Sitz in Großbritannien oder Gibraltar hat, wird am 24. Oktober 2019 und am 01. November 2019 seitens EURid per eMail informiert, dass er bald gegen die Registrierungsregelungen verstößt. Bis 01. Januar 2020 muss dann ein Nachweis der fortgesetzten Registrierungsberechtigung erbracht werden, z.B. durch Wohn-/Firmensitzänderung. Wird der Verstoß gegen die Registrierungsregelungen nicht beseitigt, wird die .eu-Domain ab dem 01. Januar 2020, 00:00 Uhr (CET) inaktiv und führt den Status „withdrawn“. Sie kann dann weder für Webseiten noch für eMail-Dienste genutzt werden. Eine endgültige Löschung erfolgt  dann zum 01. November 2020, 00:00 Uhr (CET).

 

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Hinweise für britische .eu-Domaininhaber

30.01.2019 | von Susanne

Die britische Regierung fordert britische Eigentümer von .eu-Domains auf, ihre Optionen für die Übertragung ihrer Domain auf alternative Endungen wie .com, .net, .co.uk oder .org zu prüfen. Sollte Großbritannien die EU tatsächlich verlassen, sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Großbritannien ebenso wie dort ansässige Unternehmen und Organisationen nicht mehr berechtigt .eu-Domains zu registrieren oder registriert zu halten.

Je nach Ausgang der noch andauernden Brexit-Verhandlungen hat die EURid, die Registrierungsstelle für .eu-Domains, aufgrund des derzeitigen Sachstandes zwei Szenarien veröffentlicht, die vom Datum des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union abhängen und im Folgenden kurz zusammengefasst werden:

Szenario 1:

Sollte Großbritannien die EU am 30. März 2019 ohne Deal verlassen werden ab dem 30. März 2019, 00:00:00 MEZ, keine Neuregistrierungen von .eu-Domains unter registriertem Ländercode GB/GI zugelassen. Bestehende Inhaber einer .eu-Domain mit Wohn- oder Geschäftssitz in GB werden von EUrid per Email über die in dem Fall zu treffenden Maßnahmen, Fristen und Konsequenzen informiert.

Szenario 2:

Falls Großbritannien die EU mit einem Deal nach einem geplanten Übergangszeitraum am 31. Dezember 2020 oder zu einem späteren Zeitpunkt verlässt, werden ab dem 1. Januar 2021, 00:00:00 MEZ, keine Neuregistrierungen von .eu-Domains unter registriertem Ländercode GB/GI zugelassen. Bestehende Inhaber einer .EU-Domain mit Wohn- oder Geschäftssitz in GB werden von EUrid ab dem 23. Dezember 2020 per Email über die in dem Fall zu treffenden Maßnahmen, Fristen und Konsequenzen informiert.

Insbesondere Eigentümer von .eu-Domains mit Wohn- oder Geschäftssitz in Großbritannien sind demnach dringend aufgefordert, sich vor dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union mit den Regeln für den Besitz von .eu-Domains vertraut zu machen.

Aktuelle Informationen dazu gibt es auf den Webseiten der EUrid:

http://go.euserv.org/NO

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Eine Email-Adresse, viele Möglichkeiten – Der Trick mit dem +

03.05.2017 | von Susanne

blog_tippsandtricks

Wer kennt sie nicht – die Entscheidungsfrage: Newsletter abonnieren oder nicht? Einerseits möchte man gern über ein interessantes Thema informiert werden und up-to-date bleiben, andererseits soll der Posteingang nicht mit unnötigen Mails verstopft werden. Hier hilft der Trick mit dem + als Email-Alias.

Wie? Ganz einfach! Angenommen Deine Email-Adresse lautet MaxMustermann@deine.email und ist auf den Email-Account „POP00000-MaxMustermann“ aufgeschaltet. In diesem Email-Account kannst Du Dir nun verschiedene Ordner anlegen, um Deine empfangenen Emails entsprechend zu selektieren und Deinen Posteingang aufzuräumen. Lege Dir also in Deinem Email-Account einen Ordner „Newsletter“ an.

Immer wenn Du nun einen Newsletter abonnieren möchtest, fügst Du Deiner eigentlichen Email-Adresse einfach den Alias +Newsletter hinzu. In unserem Fall gibst Du also bei der Newsletter-Registrierung die Email-Adresse MaxMustermann+Newsletter@deine.email an. Nun gehen alle Emails, die an MaxMustermann+Newsletter@deine.email gesendet werden, automatisch im Ordner „Newsletter“ ein. Du bekommst die aktuellen News zu allen Dich interessierenden Themen und Dein Posteingang bleibt sauber und übersichtlich.

Das funktioniert natürlich auch für viele andere Szenarien. Beispielsweise kannst Du für sämtliche registrierungspflichtigen Portale, Shops oder Webseiten derartige +Alias-Adressen angeben und in Kombination mit den entsprechenden Ordnern/Filtern schnell und unkompliziert für Ordnung im Postfach sorgen.

Du hast noch keine eigene Email-Adresse? Dann prüfe jetzt die Verfügbarkeit Deiner Wunschdomain bei EUserv:

http://go.euserv.org/p2

 

Info für Bestandskunden:

Im Rahmen des jüngsten EUserv Kundencenter-Updates ist es ab sofort auch möglich eine Weiterleitung auf derartige +Alias-Adressen einzurichten, sofern diese Funktion vom Mailserver der Zieladresse unterstützt wird.

Jetzt im Kundencenter einloggen und ausprobieren: https://support.euserv.com

 

 

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Introducing Top Level Domains .DK, .FR & .JOBS

04.02.2014 | von Robby

The following new Top Level Domains can now be registered at EUserv:

.DK
This is the country – TLD for Denmark and ideal if you want to offer a website with Danish content.

.FR
This is the country – TLD for France and ideal if you want to offer a website with French content.

.JOBS
The generic Top Level Domain (gTLD) for all web pages on the subject of „job offers“. Requirement for the operation of the domain is a business enterprise with a company name, which must closely correspond to the domain name.

All domain extensions are available in the following plans:

* Domain Basic
* Domain Pro
* MailDomain Lite / Maildomain Basic
* MailDomain Pro

 

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Dynamisches DNS – Was genau war das doch gleich?

14.02.2012 | von Stefanie

Du betreibst zu Hause einen eigenen Server, zum Beispiel für FTP, Streaming, Cloud, Web oder andere Dienste, hast aber keine Möglichkeit von extern darauf zuzugreifen?

Dann wird der dynamische DNS Dienst (sog. DynDNS) – ein Feature, das jetzt auch in unseren Domain-, MailDomain- und Webspace-Tarifen enthalten ist – für Dich überaus hilfreich sein.

Wie funktioniert der dynamische DNS Dienst?

* dynamisches DNS = dynamisches Domain Name System

Der dynamische DNS Dienst sorgt dafür, dass Du trotz wechselnder IP-Adresse (idR. durch die 24h-Zwangstrennung bei DSL Anschlüssen verursacht) auf einen Server von überall auf der Welt über einen festgelegten Hostnamen zugreifen kannst.

In bestimmten Intervallen wird durch einen dynamischen DNS Client ein Abgleich der aktuellen IP Adresse mit der gespeicherten dynamischen DNS Adresse durchgeführt und diese damit aktuell gehalten.

Durch diesen Abgleich und der kurzen Speicherzeit des dynamischen Hostnamens im DNS System hat man die Möglichkeit, jederzeit auch von extern auf den eigenen Server zu Hause zuzugreifen.

Um den dynamischen DNS Dienst nutzen zu können, musst Du den Client auf dem mit dem Internet verbundenen Gerät installieren. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Internetverbindung mit einer offiziellen IP-Adresse angesprochen wird (d.h. keine IP aus dem RFC 1918 Bereich [192.168.x.x oder 172.22.x.x oder 10.x.x.x] benutzt wird).

Details zur Nutzung und Installation findest Du auch in unseren FAQ.

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Scheinbar neu: EUserv’s Hühneraugenpflaster

02.02.2012 | von Sandra

Über unser Kontaktformular auf www.euserv.de. erhielten wir in dieser Woche folgende Nachricht (den Namen haben wir natürlich geändert)….

Name: Melanie F.
Produkt: Domain
KdNr: xx xx xx

Nachricht: Hallo, ich habe S******** Hühneraugenpflaster für Euro 3,49 gekauft. Aber es klebt nicht. Es ist irgendwo im Strumpf nur nicht auf dem Hühnerauge. Nun habe ich von U**** Hühneraugenpflaster gekauft. Zwar etwas teurer aber es klebt und das Hühnerauge ist weg. Warum geht das nicht mit Ihrem Produkt? Also entsorgen, ab in die Tonne. Das Geld war aus dem Fenster geworfen. Schade.

Wir haben die Dame nett darauf hingewiesen, dass sie bei uns leider nicht richtig ist…

Aber trotzdem Danke für die Nachricht. Wieder eine Idee mehr für den zukünftigen EUserv Merchandise Shop. 😀

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Winter bei EUserv – Die Setupgebühren liegen auf Eis

05.12.2011 | von Stefanie

Also ein bißchen winterlicher könnte es um diese Zeit des Jahres schon sein. Mit teiweise immer noch 12 Grad Außentemperatur müssen wir wohl doch noch die Klimaanlagen im Rechenzentrum angeschaltet lassen und können noch nicht ganz auf Freiluftkühlung umschalten. Nein, Scherz bei Seite. Natürlich laufen die Klimaanlagen in unserem Rechenzentrum durch – egal wie es vor der Tür aussieht. Die konstante Kühlung der Server liegt uns ja schließlich am Herzen :D.

Eigentlich wollte ich ja jetzt eine nette Überleitung zum Thema „Die Setupgebühren liegen auf Eis“ finden. Bei so wenig winterlicher Stimmung und mehr Regen statt Schnee klappt das aber irgendwie nicht so ganz. Egal: Werbung in eigener Sache muss ja manchmal trotzdem sein. Daher an dieser Stelle der Hinweis, dass wir im Dezember die Setupgebühren bei den Misurfi- und Prime64-Serverserien sowie bei ausgewählten Fileservern und bei allen vServer- und Domain-Angeboten auf Null reduziert haben.

…Wenn da mal nicht noch etwas mehr für das ein oder andere Weihnachts- geschenk übrig bleibt :-).

Also ganz schnell vorbeigucken unter www.euserv.de/server.

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