New registration conditions for .EU Domains

25.06.2019 | von Susanne

With just under 4 million registrations, the top-level domain .EU is one of the most widely used country code TLDs. So far only EU citizens living in the EU had the right to register such an .EU domain.

However, since the adoption of the first .EU regulation 16 years ago, there have been some changes in online environment. Therefore, the rules governing the top-level-domain .EU have now been revised and published in the European Parliament and Council Regulation 2019/517 in the Official Journal of the EU on 29 March 2019. Thus, the group of persons entitled to register .EU domains will be extended to Union citizens, irrespective of their place of residence and to natural persons, who are not Union citizens but have their residence in a EU Member State.

What does that mean in concrete terms?

As of October 19th, 2019 the following persons will be allowed to register .EU domains:

  • EU citizens resident in the EU
  • EU citizens resident outside the EU
  • Non-EU citizens resident within the EU

These changes of the registration guidelines makes the coveted .EU domains even easier to register in the future.

 

If you are interested in registering an .EU domain take a closer look at our plan „Domain Pro v2 (EU)“:  http://go.euserv.org/Qk

 

 

UPDATE (09/2019):

From 1st November 2019, 00:00:00 CET, EURid will NOT allow the registration of any new domain name where the registrant’s residence or establishment country code is either GB or GI, unless the citizenship country code of the registrant corresponds to an EU27 Member State.

Registrants will be given the possibility to demonstrate their compliance with the .eu regulatory framework by updating their contact data before 1 January 2020, 00:00:00 CET. They could do so by indicating a legally established entity in one of the eligible EU27 or EEA Member States, or updating their residence to an EU27 or EEA Member State, or providing a citizenship country code corresponding to an EU27 Member State irrespective of their residence.

All registrants who did not demonstrate their eligibility will be deemed ineligible and their domain names will be WITHDRAWN as of 1 January 2020, 00:00:00 CET. In this case it can neither be used for websites nor for e-mail services. A final deletion will take place on 01. November 2020, 00:00 (CET).

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Neue Registrierungsbedingungen für .EU Domains

25.06.2019 | von Susanne

Mit knapp 4 Millionen Registrierungen ist die Top-Level-Domain .EU eine der am häufigsten verwendeten länderspezifischen TLDs. Bislang hatten ausschließlich Unionsbürger und -bürgerinnen, mit Wohnsitz innerhalb der EU, das Recht eine solche .EU-Domain zu registrieren.

Seit der Annahme der ersten .EU Verordnung vor 16 Jahren gab es jedoch im Online-Umfeld einige Veränderungen. Deshalb wurden die Vorschriften für die Regelung der Top-Level-Domain .EU nun überarbeitet und in der Verordnung 2019/517 des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der EU am 29. März 2019 veröffentlicht. Demnach wird der Kreis der Registrierungsberechtigten auf Unionsbürger unabhängig vom Wohnsitz und auf natürliche Person, die kein Unionsbürger sind, aber ihren Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat haben, ausgeweitet.

Was bedeutet das ganz konkret?

Soll also heißen: Künftig – genauer gesagt ab dem ab 19. Oktober 2019 – können folgende natürliche Personen .EU-Domains registrieren:

  • EU-Bürger mit Wohnsitz in der EU
  • EU-Bürger mit Wohnsitz außerhalb der EU
  • Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz innerhalb der EU

Aufgrund der Anpassungen der Registrierungsbedingungen können die beliebten .EU-Domains in Zukunft von einem größeren Personenkreis registriert werden, so auch von EU-Bürgern, die dauerhaft oder temporär in Großbritannien leben.

Wer eine .EU Domain schnell und günstig registrieren will, sollte sich unseren Tarif „Domain Pro v2 (EU)“ etwas genauer anschauen: http://go.euserv.org/PU

UPDATE (09/2019):

Nach dem derzeitigen Stand nimmt EURid ab dem 01. November 2019, 00:00 Uhr (CET), keine .eu-Domain Registrierungen mehr entgegen, wenn der Anmelder seinen Sitz in Großbritannien oder Gibraltar hat.

Wer bereits eine .eu-Domain hält und seinen Sitz in Großbritannien oder Gibraltar hat, wird am 24. Oktober 2019 und am 01. November 2019 seitens EURid per eMail informiert, dass er bald gegen die Registrierungsregelungen verstößt. Bis 01. Januar 2020 muss dann ein Nachweis der fortgesetzten Registrierungsberechtigung erbracht werden, z.B. durch Wohn-/Firmensitzänderung. Wird der Verstoß gegen die Registrierungsregelungen nicht beseitigt, wird die .eu-Domain ab dem 01. Januar 2020, 00:00 Uhr (CET) inaktiv und führt den Status „withdrawn“. Sie kann dann weder für Webseiten noch für eMail-Dienste genutzt werden. Eine endgültige Löschung erfolgt  dann zum 01. November 2020, 00:00 Uhr (CET).

 

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Hinweise für britische .eu-Domaininhaber

30.01.2019 | von Susanne

Die britische Regierung fordert britische Eigentümer von .eu-Domains auf, ihre Optionen für die Übertragung ihrer Domain auf alternative Endungen wie .com, .net, .co.uk oder .org zu prüfen. Sollte Großbritannien die EU tatsächlich verlassen, sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Großbritannien ebenso wie dort ansässige Unternehmen und Organisationen nicht mehr berechtigt .eu-Domains zu registrieren oder registriert zu halten.

Je nach Ausgang der noch andauernden Brexit-Verhandlungen hat die EURid, die Registrierungsstelle für .eu-Domains, aufgrund des derzeitigen Sachstandes zwei Szenarien veröffentlicht, die vom Datum des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union abhängen und im Folgenden kurz zusammengefasst werden:

Szenario 1:

Sollte Großbritannien die EU am 30. März 2019 ohne Deal verlassen werden ab dem 30. März 2019, 00:00:00 MEZ, keine Neuregistrierungen von .eu-Domains unter registriertem Ländercode GB/GI zugelassen. Bestehende Inhaber einer .eu-Domain mit Wohn- oder Geschäftssitz in GB werden von EUrid per Email über die in dem Fall zu treffenden Maßnahmen, Fristen und Konsequenzen informiert.

Szenario 2:

Falls Großbritannien die EU mit einem Deal nach einem geplanten Übergangszeitraum am 31. Dezember 2020 oder zu einem späteren Zeitpunkt verlässt, werden ab dem 1. Januar 2021, 00:00:00 MEZ, keine Neuregistrierungen von .eu-Domains unter registriertem Ländercode GB/GI zugelassen. Bestehende Inhaber einer .EU-Domain mit Wohn- oder Geschäftssitz in GB werden von EUrid ab dem 23. Dezember 2020 per Email über die in dem Fall zu treffenden Maßnahmen, Fristen und Konsequenzen informiert.

Insbesondere Eigentümer von .eu-Domains mit Wohn- oder Geschäftssitz in Großbritannien sind demnach dringend aufgefordert, sich vor dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union mit den Regeln für den Besitz von .eu-Domains vertraut zu machen.

Aktuelle Informationen dazu gibt es auf den Webseiten der EUrid:

http://go.euserv.org/NO

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